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Revision von öffentlich-rechtliche Bausparkasse vom 01.04.2020 - 14:37

öffentlich-rechtliche Bausparkasse

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    Bausparkasse, die als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts als Abteilung von Landesbanken/Girozentralen (bzw. als Abteilung von Sparkassen) geführt wird (Landesbausparkasse). Über ihre Rechtsform bestimmen die Länder (§ 2 II BauSparkG).

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