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Revision von Memorandum of Understanding (MoU) vom 13.11.2018 - 18:25

Memorandum of Understanding (MoU)

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    In einem Memorandum of Understanding wird im Detail die Form der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden einzelner Länder festgelegt. Hierzu zählen insbesondere Bestimmungen zu den gegenseitigen Informations- und Konsultationspflichten sowie den im Einzelnen eingeräumten Prüfungsrechten. Ein Memorandum of Understanding dient somit der praktischen Ausfüllung der Regelungen in der grenzüberschreitenden Bankenaufsicht.

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