Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Mark-to-Market-Bewertung vom 05.11.2018 - 22:54

Mark-to-Market-Bewertung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Mark-to-Market beschreibt die Bewertung eines Finanzinstrumentes oder eines Portfolios von Finanzinstrumenten (Wertpapiere, Futures, Optionen, usw.) auf der Basis der zum Zeitpunkt der Bewertung gültigen Marktpreise (bzw. Verkaufswerte). Davon abzugrenzen ist die Bewertung zu Anschaffungskosten. Die Mark-to-Market-Bewertung ist einfach, wenn Preisquotierungen von unabhängigen Brokern oder Market-Makern für die in Frage stehenden Instrumente erhältlich sind. Für komplexe Derivate oder illiquide Finanzinstrumente ist diese Voraussetzung i.d.R. nicht erfüllt. In diesem Fall kann eine Mark-to-Market-Bewertung nur indirekt mit Hilfe von Bewertungsmodellen durchgeführt werden, so dass faktisch ein Mark-to-Model erfolgt. Die Bewertungsmodelle leiten den Preis für die Produkte aus den verfügbaren Preisen liquider Instrumente unter der Prämisse ab, dass keine Arbitragemöglichkeiten ("risikolose Gewinne") bestehen. Durch die mit Bewertungsmodellen verbundenen Unsicherheiten und Unschärfen (Modellrisiko) können die ermittelten Preise insbesondere bei exotischen Derivaten allerdings in beträchtlichem Umfang streuen.

    2. Für Wertpapiere oder Finanztransaktionen, für die Margin-Zahlungen auf eingegangene Positionen zu leisten sind, wird mit Hilfe von Mark-to-Market die Wertveränderung in der Position bestimmt, von der sich wiederum die Höhe und die Richtung der Margin-Zahlungen ableiten. Eine typische Prozedur ist das Settlement von Financial Futures an der Terminbörse, wo durch ein tägliches Mark-to-Market die Wertveränderung der Position über einen Tag festgestellt wird und wo dann ggf. ausgleichende Margin-Zahlungen - die sog. Variations-Margins - vom oder an den Positionshalter zu zahlen sind.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com