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Revision von Interbankenkredit vom 24.10.2018 - 13:23

Interbankenkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kurzfristiger Kredit, der zwischen Banken zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen vergeben wird. Der außerbörsliche Handel mit kurzfristigen Geldern ist als reiner Computerhandel dezentral organisiert (Geldmarkt - Markt für Zentralbankgeld). Handelszentren sind vor allem London, New York, Frankfurt a.M. und Tokio. Die Vergabe erfolgt für kurze Zeiträume von einer Nacht bis zu einem Jahr. In der Eurozone orientieren sich die Zinssätze, die im Interbankengeschäft gezahlt bzw. verlangt werden, an den Referenzzinssätzen EONIA (Euro Overnight Index Average) und EURIBOR (European Interbank Offered Rate) und am US-amerikanischen Geldmarkt am FED (Federal Funds Rate). Das Kreditvolumen im Interbankengeschäft beträgt in Deutschland etwa ein Drittel der insgesamt von den Banken vergebenen Kredite. Die Kreditaufnahme und Kreditgewährung wird zwischen den Banken direkt abgewickelt (über das Zahlungsverkehrssystem TARGET2). Interbankenkredite werden üblicherweise nicht gesichert und unterliegen nicht der Einlagensicherung, d.h., sie basieren auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Handelspartnern. Ist dieses Vertrauen gestört, verleihen Banken untereinander kein Geld mehr und viele Banken können sich nicht im erforderlichen Umfang refinanzieren. Ihnen droht im schlimmsten Fall die Insolvenz.
    Ausgelöst durch die Finanzmarktkrise war der Interbankenmarkt 2008 für einige Monate erheblich beeinträchtigt. Die Erholung danach dauerte nur kurze Zeit an. Etwa seit September 2011 verschlimmerte sich die Situation wieder; insbesondere beeinflusst durch die Überschuldung einiger europäischer Länder wie Griechenland kam der Interbankenmarkt fast völlig zum Erliegen. Erst im Frühjahr 2012 entspannte sich die Situation wieder etwas. In den Krisenzeiten intervenieren die Zentralbanken (EZB, Federal Reserve, IWF) und stellen den Banken, die keine Kredite mehr von anderen Banken aufnehmen können, als „lender of last resort“ (also als letzte Möglichkeit) Liquidität zur Verfügung. Normalerweise sind die Zentralbanken beim Liquiditätsausgleich unter den Banken kaum beteiligt. Gerade die EZB musste allerdings in letzter Zeit immer wieder überschüssige Liquidität der Banken ankaufen (z.B. als Übernachteinlagen) oder Liquidität kurz- und auch längerfristig bereitstellen (z.B. als liquiditätszuführende oder -abführende Offenmarktgeschäfte oder als gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte).

     

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