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Revision von Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren vom 28.02.2020 - 13:41

Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren

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    mit gesonderter Vorlage der Originale (GSE-Verfahren) einschließlich der unechten GSE-Schecks, das Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren wurde durch die deutsche Kreditwirtschaft im Zusammenwirken mit der Deutschen Bundesbank zum 3. September 2007 durch ein imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren (ISE-Verfahren) abgelöst. Beim ISE-Verfahren werden Schecks ab 6.000 Euro sowie nicht BSE-fähige Schecks nicht mehr in Papierform, sondern in Form eines elektronischen Scheckbilds (Image), das Vorder- und Rückseite eines Schecks vollständig abbildet, nebst dem zugehörigen Verrechnungsdatensatz bei der Deutschen Bundesbank als Abrechnungsstelle gem. Art. 31 ScheckG eingeliefert. Die Ein- und Auslieferung der Verrechnungsdatensätze erfolgt über den EMZ, die Images werden in das ExtraNet der Bank eingeliefert bzw. daraus abgeholt.

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