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Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (European Financial Stability Mechanism, EFSM) wurde 2010 von den Mitgliedern der Europäischen Union vor dem Hintergrund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit dem zeitlich befristeten Euro-Schutzschirm beschlossen. Er diente damit als Finanzierungsquelle für die EU-Kommission und befugte diese zur Aufnahme von bis zu 60 Mrd. Euro am Kapitalmarkt im Namen der Europäischen Union, die dann unter hohen Anforderungen an Mitgliedstaaten der EU, die mit außergewöhnlichen Ereignissen konfrontiert waren, ausgeliehen werden konnten. Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus wurde durch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism, ESM) abgelöst und entfiel ersatzlos. Weitere Informationen unter www.bundesbank.de und www.bundesregierung.de.

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