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EMIR (European Market Infrastructure Regulation)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    europäische Finanzmarktregulierung auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. Betroffen sind alle Derivate und alle Marktteilnehmer am Derivatemarkt. Zielsetzung der Verordnung ist die grudsätzliche Regulierung und Erhöhung der Transparenz des (außerbörslichen) Derivatemarkts, die Verringerung systematischer Risiken sowie der Verhinderung und Aufdeckung von Marktmanipulationen. EMIR enstand als Reaktion auf die globale Finanzkrise ab 2008. Unternehmen, die Derivate benutzen, haben aus EMIR drei Themenbereiche zwingend zu beachten: (1) Meldung der Derivategeschäfte an ein zentrales Transaktionsregister, (2) Implementierung von Risikominderungsstrategien und (3) die Ermittlung von Clearing-Schwellenwerten sowie die Clearingpflicht ab Überschreiten der Clearingschwellen. Eine Prüfungspflicht der Umsetzung der EMIR-Vorschriften besteht in Deutschland gemäß § 20 WpHG für alle Geschäftsjahre, die nach dem 16.2.2013 begonnen haben. EMIR wird von der ESMA (European Securities and Markets Authority) sowie der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland also von der BaFin) überwacht und weiterentwickelt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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