Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Einzelwertberichtigung vom 14.04.2020 - 16:48
Einzelwertberichtigung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bilanzielle Vorsorge durch Wertkorrektur von Forderungen aller Art, bei denen eine hinreichende Ausfallwahrscheinlichkeit besteht, um akuten, erkennbaren Ausfallrisiken Rechnung zu tragen. Gesetzliche Grundlage: §§ 252 I Nr. 4 HGB und 253 IV HGB (Vorsichts- und Imparitätsprinzip).
Einzelwertberichtigungen werden von den entsprechenden Aktivposten der Bilanz abgesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Avalforderungen werden als Rückstellungen passiviert.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon