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Revision von Drittstaaten i.S. des KWG vom 13.11.2018 - 18:17
Drittstaaten i.S. des KWG
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alle Staaten, die nicht zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. zu den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören (§ 1Va 2 KWG).
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