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Revision von Depotabstimmung vom 30.10.2018 - 14:10

Depotabstimmung

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    Depotführende Kreditinstitute müssen nach der BaFin-Bekanntmachung über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts (mindestens) einmal jährlich die Depotbestände mit den Depotkunden durch Übersendung von Depotauszügen abstimmen. Neben den vorgeschriebenen Angaben (Nennbetrag/Stückzahl, Wertpapierbezeichnung, Wertpapierart einschließlich der Angabe ihrer Merkmale (Serie, Gruppe, Reihe usw.), Verwahrungsart) bieten die Banken ihren Kunden (überwiegend) darüber hinaus noch Zusatzinformationen an. Die besondere Art des Wertpapiereigentums (z.B. Sondereigentum, schuldrechtliche Ansprüche, Lieferansprüche, Mängelstücke, Sperren u.Ä.) muss aus den Auszügen für den Kunden klar ersichtlich sein.

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