Depotabstimmung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depotführende Kreditinstitute müssen nach der BaFin-Bekanntmachung über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts (mindestens) einmal jährlich die Depotbestände mit den Depotkunden durch Übersendung von Depotauszügen abstimmen. Neben den vorgeschriebenen Angaben (Nennbetrag/Stückzahl, Wertpapierbezeichnung, Wertpapierart einschließlich der Angabe ihrer Merkmale (Serie, Gruppe, Reihe usw.), Verwahrungsart) bieten die Banken ihren Kunden (überwiegend) darüber hinaus noch Zusatzinformationen an. Die besondere Art des Wertpapiereigentums (z.B. Sondereigentum, schuldrechtliche Ansprüche, Lieferansprüche, Mängelstücke, Sperren u.Ä.) muss aus den Auszügen für den Kunden klar ersichtlich sein.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) Coupon Depot B Depotgeschäft Exchange-Traded Derivatives (ETD) Fail to deliver Investmentvermögen Mantel Marktgerechtigkeitskontrolle Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Sammelurkunde Sonderverwahrung Sperrdepot Verwahrstelle Verwahrstück Verwahrung Wertpapierdarlehen geschlossenes Depot offenes Depot
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