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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

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    BilMoG; Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 25.5.2009 (BGBl. I S. 1102), trat am 29.5.2009 in Kraft und galt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 begannen. Es handelt sich um ein Artikelgesetz zur Modifikation des allgemeinen Bilanzrechts zwecks Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Obwohl also keine bankenspezifische Normensammlung, hat das Gesetz die Rechnungslegung auch der Kreditinstitute erheblich verändert. Neben der Modifikation zahlreicher Ansatz- und Bewertungswahlrechte erfolgte insbesondere die Harmonisierung mit internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS). Ein weiterer zentraler Regelungsbereich ist die Corporate Governance von (Bank-)Unternehmen.

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