Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
BilMoG; Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 25.5.2009 (BGBl. I S. 1102), trat am 29.5.2009 in Kraft und galt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 begannen. Es handelt sich um ein Artikelgesetz zur Modifikation des allgemeinen Bilanzrechts zwecks Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Obwohl also keine bankenspezifische Normensammlung, hat das Gesetz die Rechnungslegung auch der Kreditinstitute erheblich verändert. Neben der Modifikation zahlreicher Ansatz- und Bewertungswahlrechte erfolgte insbesondere die Harmonisierung mit internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS). Ein weiterer zentraler Regelungsbereich ist die Corporate Governance von (Bank-)Unternehmen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Fristentransformation Fristentransformationsbeitrag Geschäftswert Holding Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Kreditrisiko Liquiditätsmanagement Portfoliomanagement Private Banking Risikovorsorge Swap Sweet Equity Transaction Banking Value-at-Risk (VaR) Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wahrscheinlichkeit P(E) Wechsel Zinsergebnis Zinsmarge diskrete Verzinsung
eingehend
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
ausgehend