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Außerbörslicher Direkthandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Beim außerbörslichen Direkthandel (oder auch Sekundenhandel oder Emittentenhandel) handelt es sich um den Abschluss von außerbörslichen Wertpapiergeschäften zwischen privaten, selbstbestimmten Online-Investoren und Emittenten oder Market Makern über eine von Zugangsintermediären (bspw. Online-Broker oder Filialbank mit Online-Brokerage Funktionalität) bereitgestellte Internet-basierte Plattform.

    2. Merkmale: Beim außerbörslichen Direkthandel handelt der private, selbstbestimmte Online-Investor über seinen Zugangsintermediär direkt mit dem Emittenten oder Market Maker eines Wertpapiers. Die Emittenten bzw. Market Maker stellen beim außerbörslichen Direkthandel auf eine durch den Online- Investor über das Handelsfrontend elektronisch übermittelte Preisanfrage (für eine durch den Online-Investor spezifizierte Menge) für einen kurzen Zeitraum (typischerweise fünf bis acht Sekunden) rechtlich unverbindliche Quotes für die nachgefragte Menge des jeweiligen Wertpapieres zur Verfügung. Der Online-Investor kann per Mausklick innerhalb der Gültigkeitsdauer des Quotes ein Angebot zum gerade vom Handelspartner gestellten Preis abgeben. Das Angebot wird dann im Regelfall vom Emittenten bzw. Market Maker angenommen. Dieser Marktmechanismus wird „request-for-quote“ genannt und ist eine Form der quote-getriebenen Handelsmechanismen. Im außerbörslichen Direkthandel werden Retailzertifikate, Aktien, Optionsscheine, Anleihen und Exchange Trades Funds (ETFs) gehandelt. Insbesondere Retailzertifikate werden laut dem Deutschen Derivateverband mehrheitlich über den außerbörslichen Direkthandel vertrieben. Die technische Durchführung des außerbörslichen Direkthandels erfolgt über sogenannte Alternative Handelssysteme (im engl. Alternative Trading Systems (ATS)) wie zum Beispiel das von der Börse Stuttgart betriebene System „Trading Information and Quote System“ (TIQS) oder das von der Citibank betriebene „Citibank Computer Assisted Trading System“ (CATS-OS). Der außerbörsliche Direkthandel unterscheidet sich vom börslichen Handel in verschiedenen Dimensionen:
    a) Marktmechanismus: Im Gegensatz zum außerbörslichen Handel („request-for-quote“) wird der börsliche Handel an deutschen Börsen typischerweise über einen order-getriebenen Marktmechanismus abgewickelt.
    b) Transaktionskosten: Die expliziten Transaktionskosten für den Online-Investor sind beim außerbörslichen Handel typischerweise geringer als beim börslichen Handel (dies gilt nicht notwendigerweise für die impliziten Transaktionskosten, diese können sogar höher als beim börslichen Handel sein). Erstens fallen im Gegensatz zum börslichen Handel beim außerbörslichen Handel bspw. keine Maklercourtage oder Börsengebühren an. Zweitens berechnen die meisten Zugangsintermediäre generell geringere Service-Gebühren für den außerbörslichen Handel. Drittens bieten insbesondere Online-Broker häufig sogenannte „Low-Fee“ oder „Now-Fee“ Aktionen für den außerbörslichen Handel an.
    c) Handelszeiten: Im außerbörslichen Direkthandel sind für viele Wertpapiere längere Handelszeiten als im börslichen Handel vorgesehen. Während auf dem größten deutschen börslichen Handelssystem Xetra werktäglich von 09:00 bis 17:30 Uhr und an den deutschen Regionalbörsen von 08:00 bis 20:00 Uhr gehandelt wird, ist der außerbörsliche Direkthandel für viele Wertpapiere werktäglich von 08:00 bis 22:00 Uhr möglich. Weiterhin bieten einige wenige Market Maker auch außerbörsliche Handelszeiten am Wochenende an.
    d) Regulierung: Im Vergleich zum börslichen Handel ist der außerbörsliche Direkthandel in Deutschland weniger streng reguliert. Der börsliche Handel wird unter anderem durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Börsengesetz (BörsG) reguliert. Dagegen findet das BörsG im außerbörslichen Direkthandel keine Anwendung.
    e) Direktheit: Im Vergleich zum börslichen Handel wird im außerbörslichen Handel die sofortige Ausführung eines Trades zu einem vorher bekannten Preis zugesagt.

    3. Unterscheidung von ähnlichen Begriffen: Der Begriff außerbörslicher Direkthandel bezieht sich nur auf den außerbörslichen Handel von privaten, selbstbestimmten Online-Investoren und ist somit eine Unterklasse des außerbörslichen Handels (oder auch over-the-counter (OTC) Handel).

    4. Entwicklung bzw. Geschichte des Begriffs: Seit seiner Einführung Ende der 1990er Jahre hat der außerbörsliche Direkthandel im deutschen Markt stetig an Bedeutung gewonnen. Heute bieten alle großen Online-Broker sowie einige Filialbanken mit Online-Brokerage Funktionalität die Möglichkeit außerbörslich direkt zu handeln. Auch die Anzahl der handelbaren Produkte und Produktgattungen hat sich in den letzten Jahren substanziell erhöht. Vor allem die Ausweitung des Angebots an Retailzertifikaten war ein wichtiger Wachstumstreiber des außerbörslichen Direkthandels. Weiterhin wurden über die Jahre unterschiedliche Limitfunktionen in verschiedenen außerbörslichen Direkthandelssystemen integriert. Daher entspricht der Marktmechanismus heutzutage oft nicht mehr dem reinen „request-for-quote“-Mechanismus.

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