Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Aufsichtskonvergenz vom 08.04.2020 - 15:36
Aufsichtskonvergenz
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Aufsichtskonvergenz verfolgt das Ziel, dass aufsichtsrechtliche Vorschriften in den einzelnen Ländern einheitlich angewandt werden. Hierdurch soll ein effizientes Funktionieren der Finanzmärkte erreicht und die Finanzstabilität gestärkt werden. Darüber hinaus sollen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) geschaffen und der Aufsichtsarbitrage entgegengewirkt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon