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Genussschein
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Verbriefung von Genussrechten in Form von Inhaber- oder Namenspapieren, die von Unternehmen jeder Rechtsform ausgegeben und ggf. in den amtlichen (Börsen-)Handel eingeführt werden können. Das aus der Emission gebildete Kapital wird als Genusskapital bezeichnet und kann je nach Ausgestaltung des Genussrechts als Eigen- oder Fremdkapital behandelt werden. Besondere Formen sind Genussscheine mit Optionsrecht, Genussscheine mit Wandlungsrecht sowie Partizipationsscheine.
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