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Revision von Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) vom 15.11.2018 - 15:09

Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Interessenvertretung der Private Equity-Branche in Deutschland mit Sitz in Berlin.

    2. Mitglieder: ca. 300 Mitglieder, wovon rund 200 Beteiligungsgesellschaften sind. Hierzu gehören Private Equity-Gesellschaften (Venture Capital, Wachstumsfinanzierung, Buy Outs) sowie institutionelle Investoren, die in Private Equity investieren.

    3. Aufgaben: Verbesserung der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital, Erleichterung des Zugangs zu Beteiligungskapital für Kapitalsuchende, Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.

    Weitere Informationen unter www.bvkap.de.

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