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Revision von Bezogenenobligo vom 15.11.2018 - 10:53
Bezogenenobligo
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wird im Rahmen der Kreditüberwachung bezüglich der Diskontkredite der Bankkunden (Wechseleinreicher) geführt und durch Auskunftseinholung und eigene Informationen ständig aktualisiert. Die Kreditabteilung prüft bei Ankauf eines zum Diskont angebotenen Wechsels, in welcher Höhe der Wechselbezogene bereits als Risiko in den Büchern der Bank verzeichnet und ob das Risiko noch vertretbar ist.
Vgl. auch Obligo.
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