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Revision von Zinsbegrenzungsvertrag vom 02.11.2018 - 18:30

Zinsbegrenzungsvertrag

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    Caps, Floors und Collars können als Zinsbegrenzungsverträge bezeichnet werden, da sie einen variablen Zinssatz (z.B. 3-Monats-EURIBOR, 6-Monats-EURIBOR) bei einem Cap nach oben (Zinsobergrenze), bei einem Floor nach unten (Zinsuntergrenze) und bei einem Collar nach oben und unten (Zinskorridor) begrenzen.

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