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Revision von Wertpapiergebundene Versorgungszusage vom 08.11.2018 - 18:44

Wertpapiergebundene Versorgungszusage

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    1. Begriff: Beitragsorientierte Leistungszusage in Form einer Direktzusage, bei der die Höhe der Leitstung grundsätzlich nach dem Wert eines Wertpapiers oder Wertpapierportefeuilles im Zeitpunkt des Versorgungsfalls bemessen wird. Der Arbeitgeber garantiert jedoch eine Mindestleistung (bspw. die Summe der Versorgungsbeiträge ggf. zuzüglich einer Mindestverzinsung).

    2. Merkmale: Der Arbeitgeber muss nicht tatsächlich in das Wertpapier oder Wertpapierportefeuille investieren, sondern nur die Möglichkeit haben, eine derartige Investition vornehmen zu können. Der Verpflichtungsumfang aufgrund einer wertpapiergebundenen Versorgungszusage entspricht nach HGB und IFRS grundsätzlich dem Zeitwert des Wertpapiers oder Wertpapierportefeuilles. Mindestens jedoch entspricht der Verpflichtungsumfang dem versicherungsmathematischen Barwert der Mindestleistungsgarantie. Wenn der Arbeitgeber tatsächlich in das Wertpapier oder Wertpapierportefeuille investiert hat und die Voraussetzungen für die Einordnung der Vermögenswerte als sog. plan assets vorliegen, wird in der Bilanz regelmäßig keine Rückstellung auszuweisen sein.

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