Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von private Bausparkassen vom 06.04.2020 - 17:39

private Bausparkassen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bausparkassen, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) betrieben werden (§ 2 I BauSparkG). Hauptanteilseigner der privaten deutschen Bausparkassen sind Versicherungsunternehmen und Banken. Derzeit gibt es in Deutschland zwölf private Bausparkassen, die im Verband der privaten Bausparkassen zusammengeschlossen sind. Die Hauptaufgabe dieses Verbands besteht darin, die Interessen der Mitgliedinstitute und deren Kunden gegenüber Dritten wie der Politik, der Verwaltung und den Aufsichtsbehörden zu vertreten und zu wahren.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com