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Revision von Preisbezugsbasen vom 15.11.2018 - 16:05

Preisbezugsbasen

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    Im Hinblick auf das Zustandekommen der Preise für Bankdienstleistungen müssen Kreditinstitute über die Wahl der quantitativen oder qualitativen Merkmale einer Bankdienstleistung, die als Anknüpfungspunkte der Preisstellung dienen sollen – die sog. Preisbezugsbasen –, entscheiden. Die Preisbezugsbasen können zum einen auf effektiven (z.B. effektiver Forderungsbestand bezogen auf das Jahr in Euro) oder fingierten Bestandsgrößen (bspw. Kreditrahmen bezogen auf einen Monat in Euro) beruhen. Zum anderen können auch Strömungsgrößen als Preisbezugsbasen dienen. Hierzu zählen die effektiven (u.a. effektiver Umsatz von Wertpapieren) und die fingierten Wertströme (bspw. geschätzter bzw. pauschalierter Umsatz von Wertpapieren) sowie die Mengenströme (z.B. Zahl der Buchungsposten). Die Auswahl der Preisbezugsbasen erfolgt im Rahmen der bankbetrieblichen Preis- und Konditionenpolitik.

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