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Revision von Passiva vom 07.11.2018 - 11:38

Passiva

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sammelbegriff für die auf der Habenseite der Bilanz ausgewiesenen Positionen.

    2. Komponenten: Die als Passiva ausgewiesen Positionen umfassen das Eigenkapital und das Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Passive latente Steuern).

    Gegensatz: Aktiva.

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