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Revision von Ladeschein vom 30.07.2012 - 18:22
Ladeschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Synonyme: Binnenkonnossement, Flusskonnossement; handelsrechtliches Wertpapier (Warenwertpapier) und Traditionspapier, das (gewöhnlich im Binnenschifffahrtsverkehr) vom Frachtführer ausgestellt wird und dessen Verpflichtung zur Ablieferung der zur Beförderung angenommenen Güter (Waren) verbrieft (§§ 444 ff. HGB). In seiner Funktion und seinen Wirkungen entspricht der Ladeschein dem Konnossement.
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