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Revision von Kreditbrief vom 24.10.2018 - 13:26

Kreditbrief

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anweisung an eine oder mehrere Banken, dem Begünstigten Beträge bis zu dem im Kreditbrief bezeichneten Höchstbetrag auszuzahlen (im Zusammenhang mit einem Akkreditiv). Wer aufgrund eines Kreditbriefs Zahlung verlangt, muss sich als sein rechtmäßiger Inhaber legitimieren.

    Der Reisekreditbrief ist eine Sonderform, die jedoch i.Allg. nicht mehr üblich ist.

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