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Revision von Konversionsanleihe vom 30.07.2012 - 18:11

Konversionsanleihe

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    Anleihe (Schuldverschreibung), die durch Umwandlung (Konversion) der Schuldbedingungen (Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsbedingungen) einer bestehenden Anleihe entstanden ist. Der Anleiheschuldner ist zu einer Konversion berechtigt, wenn ihm eine solche Befugnis ausdrücklich in den Anleihebedingungen eingeräumt oder ihm ein Recht auf Kündigung der Anleihe zugestanden worden ist. Nach Kündigung kann er die Konversion durch Ausgabe einer neuen Anleihe mit geänderten Bedingungen durchführen. Im Allgemeinen erfolgt die Konversion durch Kündigung der alten Anleihe seitens des Schuldners bei deutlich sinkendem Kapitalmarktzins. Die Gläubiger entscheiden, ob sie in die Konvertierung einwilligen oder ob sie das gleichzeitig bekannt gegebene Rückzahlungsangebot vorziehen. Eine Zwangskonversion kann nur durch Gesetz verfügt werden (z.B. im Zusammenhang mit einer Währungsreform).

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