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Revision von Kontokorrentkredit vom 15.11.2018 - 14:10

Kontokorrentkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kredit in laufender Rechnung.

    1. Begriff: Kredit, den der Kreditnehmer innerhalb der festgesetzten Laufzeit durch Verfügungen über sein Konto bis zur vereinbarten Kreditlinie in Anspruch nehmen kann. Der Kontokorrentkredit an Unternehmen ist ein Betriebskredit, der der Finanzierung der Gütererzeugung und Güterbereitstellung dient (Betriebsmittelkredit, Saisonkredit, Überziehungskredit, Zwischenkredit). Der Kontokorrentkredit an Privatpersonen wird als standardisierter Dispositionskredit zur Verfügung gestellt und dient der Konsumfinanzierung (Konsumentenkredit).

    Rechtsgrundlagen für die Abwicklung des Kontokorrentkredits sind neben dem Kreditvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute (AGB), die Bestimmungen des HGB über das Kontokorrentkonto (§§ 355 ff. HGB) und die Bestimmungen des BGB über das Darlehen (§§ 488 ff. BGB).

    2. Kosten für den Kreditnehmer:
    a) Zinsen auf den in Anspruch genommenen Betrag;
    b) beanspruchen Kunden mehr Kredit als ihnen zugesagt ist, so berechnet die Bank einen Zinszuschlag (Überziehungszinsen);
    c) Kontoführungsgebühren, die allerdings kein direktes Entgelt des Kontokorrentkredits darstellen.

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