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Interministerieller Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften

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    aus Vertretern mehrerer Bundesministerien gebildeter Ausschuss (kurz: IMA) zur Behandlung grundsätzlicher Fragen der Deckungspolitik, des Deckungssystems und der Deckungsformen der staatlichen Exportkreditversicherung sowie zur Beratung und Entscheidung über Anträge auf Übernahme von Ausfuhrgarantien, Ausfuhrbürgschaften und anderen Ausfuhrgewährleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland; je nach beteiligten Personen und Bedeutung der Angelegenheit als IMA oder als KLIMA (Kleiner IMA) tätig.

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