Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren (ISE) vom 04.03.2020 - 15:49

Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren (ISE)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit der Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Scheckverkehr (Abrechnungsstellenverordnung) vom 5.10.2005 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des ISE-Verfahrens in Deutschland geschaffen (vgl. GSE-Verfahren). Beim imagebasierten Scheckeinzug (ISE) werden Schecks über einen Betrag von 6.000 Euro und mehr sowie nicht BSE-fähige Einzugspapiere nicht mehr in Papierform, sondern in Form eines elektronischen Bildes (Image) bei der Deutschen Bundesbank als Clearing- und Abrechnungsstelle eingeliefert (siehe Abbildung). Zusätzlich sind entsprechende Verrechnungsdatensätze in den elektronischen Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) einzureichen. Die Deutsche Bundesbank stellt die eingereichten Scheckabbildungen den bezogenen Kreditinstituten als Teilnehmer am Abrechnungsverkehr zur Verfügung und belastet die Gegenwerte anhand der Verrechnungsdatensätze im EMZ.

    Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com