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Revision von Festgeld vom 07.11.2018 - 13:38

Festgeld

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    eine Form der Termineinlage, die aufgrund einer zwischen einem Kreditinstitut und dem Kunden getroffenen Vereinbarung an einem vorherbestimmten Tag fällig wird. Laufzeiten sind meist 30, 60, 90 oder 180, z.T. auch 360 Tage. Nach Eintritt der Fälligkeit werden Festgelder als Sichteinlagen (täglich fällige Gelder) behandelt, soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Die Verzinsung ist neben anderen Faktoren abhängig von der Laufzeit und der Betragshöhe. Je länger die Laufzeit und je höher der angelegte Betrag ist, desto höher ist normalerweise der Zinssatz. Abweichungen von dieser Regel können sich in Zeiten einer inversen Zinsstruktur ergeben. Dann werden kurzfristige Gelder im Vergleich zu längerfristigen Anlagen höher verzinst. Festgeld ist im Vergleich zum Kündigungsgeld (weitere Unterart der Termineinlage) die weitaus bedeutsamere Einlagenart.

    Vgl. auch Einlagen.

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