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Revision von externe Ereignisrisiken vom 13.11.2018 - 17:42

externe Ereignisrisiken

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    Katastrophenrisiken; die externen Ereignisrisiken umfassen sowohl natürliche als auch künstliche Katastrophenrisiken. Die Gefahr von Umwelteinflüssen, wie bspw. Brände, Blitzeinschläge, Erdbeben, Stürme, Sturzfluten oder Überschwemmungen, wird dabei als natürliches Katastrophenrisiko bezeichnet. Derartige Naturkatastrophen geschehen ohne die bewusste Einwirkung von Dritten. Das künstliche Katastrophenrisiko zeigt sich dagegen insbesondere bei einem Banküberfall, einer Geiselnahme, einer Brandstiftung oder einem Terroranschlag. Künstliche Katastrophenrisiken werden im Gegensatz zu natürlichen Katastrophenrisiken von Dritten bewusst herbeigeführt; sie werden daher auch als Delikte von Drittparteien bzw. Drittparteirisiken bezeichnet.

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