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Revision von Domizilwechsel vom 15.11.2018 - 13:55

Domizilwechsel

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    Wechsel, der nicht am Wohnort bzw. Sitz des Hauptverpflichteten, sondern an einem anderen Ort zahlbar gestellt ist (Art. 4 WG) (Zahlstellenwechsel). Solche Wechsel liegen häufig vor, wenn die Einlösung über ein Kreditinstitut erfolgen soll.

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