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Revision von Direkte Garantie vom 30.07.2012 - 18:22

Direkte Garantie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Eine direkte Garantie wird von der Garantiebank (die Garantie erstellende Bank) im Auftrag und für Rechnung ihres Kunden direkt gegenüber dem Garantiebegünstigten abgegeben (erstellt). Die Garantiebank wird i.d.R. die Garantie an den Garantiebegünstigten übersenden. Die direkte Garantie ist überwiegend im europäischen Raum gebräuchlich.

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