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Revision von Betriebsmittel vom 08.11.2018 - 18:29

Betriebsmittel

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    Als Betriebsmittel werden vor allem im Bereich des Rechnungswesens alle Anlagen und Einrichtungen bezeichnet, die dem Unternehmen gehören und über längere Zeit betrieblich genutzt werden (z.B. Grundstücke, Gebäude, Büroeinrichtungen, EDV-Anlagen). Es handelt sich dabei um Gebrauchsgüter. Insofern liegt ein anderes, längerfristiges Begriffsverständnis zu Grunde als beim Betriebsmittelkredit.

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