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Revision von Aufsichtskollegien vom 15.11.2018 - 16:40

Aufsichtskollegien

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    Supervisory colleges; werden für die wichtigsten grenzüberschreitend tätigen Institutsgruppen eingerichtet. Ziel dieser Aufsichtskollegien ist es, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden im Umgang mit grenzüberschreitend tätigen Institutsgruppen zu bündeln und effektiver zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die beteiligten Aufsichtsbehörden relevante Informationen aus den verschiedenen Staaten, in denen die Institutsgruppe tätig ist, austauschen, zu einer gemeinsamen Risikoeinschätzung aggregieren und aufsichtliche Prüfungsprogramme auf Grundlage der Risikobewertung der Institutsgruppe festlegen. Zudem sollen unnötige aufsichtsrechtliche Doppelanforderungen beseitigt und eine gleichmäßige Anwendung der bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch die Kollegien sichergestellt werden. Des Weiteren können sich die beteiligten Aufsichtsbehörden zur Effizienzsteigerung auch auf eine freiwillige Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten einigen. Die Leitung eines Aufsichtskollegiums übernimmt der Heimatlandaufseher (sog. „konsolidierender Aufseher“). In der Bundesrepublik Deutschland wird die Arbeitsweise eines Aufsichtskollegiums in § 8e KWG konkretisiert.

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