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Revision von Warenvorschuss vom 15.11.2018 - 14:52
Warenvorschuss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für kurzfristige Bankkredite, die zur Finanzierung bestimmter Außenhandelsgeschäfte gewährt werden (Dokumentenbevorschussung). Zu unterscheiden sind Importvorschüsse und Exportvorschüsse. Importvorschüsse dienen zur Einlösung von Inkassodokumenten (D/P-Inkasso) und Akkreditivdokumenten (Sichtakkreditiv). Die Bevorschussung der Dokumente wird aus dem Erlös des Warenweiterverkaufs abgedeckt.
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