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ugs. Bezeichnung für die schädliche Verwendung von Leistungen eines Zulageberechtigten im Rahmen der privaten Altersvorsorge, wenn dessen unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beendet wird. Die ursprüngliche Rückzahlungspflicht wurde durch ein Urteil des EuGH 2009 als unzulässige Einschränkung der freien Wahl von Arbeitsplatz und Wohnsitz für die Länder der Europäischen Union gekippt. Beim Umzug in Nicht-EU-Länder können sich u.a. bei Wegfall der Budgetberechtigung nach wie vor Rückzahlungsforderungen der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen ergeben.
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