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Revision von Zinsanpassungsklausel vom 15.11.2018 - 14:57

Zinsanpassungsklausel

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    Interest (Rate) Adjustment Clause; Vereinbarung in Kredit- und Sparverträgen mit variablem Zins, wonach das Kreditinstitut den vereinbarten Zinssatz einseitig herauf- oder herabsetzen darf. Die Änderung dient der Anpassung an gestiegene oder gesunkene Marktzinssätze. Der BGH hat in mehreren Urteilen eine Zinsanpassungsklausel in einem langfristigen Sparvertrag für unwirksam erklärt, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte und für den Sparer nicht nachprüfbare Zinsänderungsbefugnis einräumt. Insbesondere sind entsprechende Zinsanpassungsklauseln unwirksam, wenn sie nicht an einen Referenzzins gebunden sind.

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