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Revision von Risikosteuerung vom 05.11.2018 - 23:07

Risikosteuerung

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    Gesamtheit der Prozesse und Strukturen, die der Beeinflussung der (Wahrscheinlichkeiten und Ausmaße) der Risiken gelten, die eine Person oder Institution eingehen könnte oder schon eingegangen ist. Neben aktiven Strategien zur Minderung oder den Transfer übernommener Risiken zählt zur Risikosteuerung (Risikomanagement) auch die passive Risikovorsorge. Eine Risikoübernahme darf nur erfolgen, wenn das damit verbundene Risiko für die Institution tragbar ist (Risikotragfähigkeit). Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit den eingegangenen Risiken entsprechende Chancen gegenüberstehen (Risiko-Chancen-Kalkül), die die Risikoübernahme attraktiv erscheinen lassen. Für Kreditinstitute sind die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Risikosteuerung detailliert in den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) geregelt.

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