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Revision von Produktinformationsblatt (PIB) vom 13.11.2018 - 17:37

Produktinformationsblatt (PIB)

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Seit Juli 2011 müssen die Kreditinstitute den Verbrauchern leicht verständliche, zwei- bis dreiseitige Produktinformationsblätter (PIB) über die jeweiligen Geldanlageprodukte zur Verfügung stellen (sog. Beipackzettel). Das primäre Ziel eines Produktinformationsblattes ist es, die Verbraucher kurz und prägnant über wesentliche Eigenschaften eines Geldanlageprodukts zu informieren und Vergleiche zu ermöglichen. Die Einheitlichkeit in der Informationsdarstellung (Detailtiefe, Sprachqualität und Begriffsverwendung) zwischen den einzelnen Anbietern von Geldanlageprodukten ist hierbei als Grundvoraussetzung für die angestrebte Vergleichbarkeit anzusehen. Die Produktinformationsblätter sollten zudem frei von werblichen Inhalten und Aussagen sein. Wichtige Informationen, die Verbraucher in den Produktinformationsblättern zu den einzelnen Geldanlageprodukten erwarten, sind Angaben über die jeweiligen Risiken, die Rendite (evtl. unter Einbeziehung verschiedener Szenarien), die Kosten (einschl. der Vertriebsvergütung), die Besteuerung, die Verfügbarkeit sowie die Funktionsweise.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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