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Revision von Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung vom 15.11.2018 - 18:43

Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung

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    Die Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung (Directors- and Officers Versicherung; D&O-Versicherung) ist eine Versicherung für Führungskräfte, die diese vor etwaigen Schadensersatzansprüchen durch Vertragspartner, Wettbewerber sowie dem eigenen Unternehmen schützt. Von einer solchen Versicherung werden sämtliche von Führungskräften ausgeführten Tätigkeiten, die vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen reichen, haftungsrechtlich abgedeckt. Durch den Abschluss einer Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung sollen insbesondere drei risikobehaftete Bereiche geschützt werden: Zunächst sollen mit der D&O-Versicherung zivilrechtliche Ansprüche versichert werden, die das Unternehmen gegen Führungskräfte haben könnte (Innenhaftung). Daneben wird gleichzeitig noch die Außenhaftung durch die D&O-Versicherung abgedeckt, falls Dritte wie bspw. der Staat oder Lieferanten Ansprüche geltend machen sollten. Der zweite Bereich, der im Rahmen einer D&O-Versicherung abgedeckt werden soll, ist der Bereich der Strafrechtsschutzversicherungen für die Führungskräfte; dieser Bereich kommt also nur im Rahmen von strafrechtlichen Prozessen zum Tragen. Der dritte Bereich umfasst arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Managern. Da aber in diesem Bereich nur der Manager selbst geschützt wird, greift die D&O-Versicherung nur für diejenigen Kosten, die ansonst dem Manager zur Last fallen würden.

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