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Revision von Nachhaltigkeitskriterien vom 25.10.2018 - 11:32

Nachhaltigkeitskriterien

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kriterien, anhand derer sich die Leistung von Unternehmen, Ländern oder Projekten unter dem Gesichtspunkt ihres positiven oder negativen Beitrags zu einer Nachhaltigen Entwicklung beurteilen lässt.

    1. Zweck: Nachhaltigkeitskriterien dienen ihren Anwendern – i.d.R. Finanzdienstleistern (einschließlich spezialisierten Research- und Ratingagenturen), die einen expliziten Fokus auf Aspekte der sozialen und/oder umweltbezogenen Nachhaltigkeit legen – als Grundlage für die Entscheidung, in bestimmte Branchen, Unternehmen, Länder oder Projekte (nicht) zu investieren bzw. diesen (keinen) Kredit zu gewähren.

    2. Typen: Die heute üblicherweise verwendeten Nachhaltigkeitskriterien spiegeln in ihrer Vielfalt die Vielzahl von Definitionen der nachhaltigen Entwicklung wider. Jedoch basieren die meisten heute verwendeten Nachhaltigkeitskriterien – explizit oder implizit – auf dem weit verbreiteten sog. „Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit. Dieses unterstreicht die Wichtigkeit von drei Themenbereichen für eine nachhaltige Entwicklung: ökonomische, soziale und umweltbezogene Aspekte, die entsprechend auch Berücksichtigung in den meisten Nachhaltigkeitskriterien finden.
    Darüber hinaus ist es üblich, zwei Gruppen von Nachhaltigkeitskriterien zu unterscheiden. Einerseits sind dies sog. Negativkriterien, die zum Ausschluss von Branchen, Unternehmen oder Ländern führen, weil sie als einer – sozial und/oder umweltbezogen – nachhaltigen Entwicklung abträglich eingestuft werden (z.B. wegen ihres Engagements in Agro-Gentechnik, Atomenergie oder Rüstung). Andererseits sind dies sog. Positivkriterien, die zur Identifikation von besonders förderungsgeeigneten Branchen, Unternehmen oder Ländern führen, weil sie als einer – sozial und/oder umweltbezogen – nachhaltigen Entwicklung zuträglich eingestuft werden (z.B. wegen ihres Engagements im Bereich Fair Trade, regenerativer Energie oder Trinkwasseraufbereitung).

    3. Referenz-Kataloge: Es gibt zwar keinen allg. anerkannten Katalog von relevanten Nachhaltigkeitskriterien, aber eine Reihe mehr oder weniger ähnlicher Ansätze, die zumeist an das „Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit angelehnt sind, sich aber in ihrem Detaillierungsgrad unterscheiden. Neben zahllosen kleineren Initiativen sind hier, auch mit Blick auf den Finanzsektor, die folgenden Kriterienkataloge erwähnenswert, die ca. 20 bis 800 Nachhaltigkeitskriterien umfassen:
    a) die Kriterien des Frankfurt-Hohenheimer Leitfadens (1997),
    b) die Kriterien der Darmstädter Definition für Nachhaltige Geldanlagen (2004),
    c) die „Key Performance Indicators“ (zu dt. Schlüsselindikatoren) für extra-finanzielle Leistungen der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse & Asset Management (DVFA) (2008),
    d) die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals") (Vereinte Nationen, 2016).

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