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Revision von Liquiditätspapiere vom 30.07.2012 - 18:11

Liquiditätspapiere

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    1. Begriff: Liquiditätspapiere sind auf Initiative der Deutschen Bundesbank entstandene Geldmarktpapiere, die für Offenmarktgeschäfte der Deutschen Bundesbank eingesetzt wurden.

    2. Zweck: Um der Bundesbank die Möglichkeit zu geben, unabhängig von den Finanzierungsbedürfnissen der öffentlichen Hand zu geldpolitischen Zwecken Papiere am offenen Markt einzusetzen, bestimmt § 42 BBankG, dass die Bundesbank vom Bund die Aushändigung von Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen bis zum Höchstbetrag von 25 Mrd. Euro verlangen kann. Mit der Novellierung des BBankG ist auch klargestellt worden, dass Liquiditätspapiere nicht nur für Offenmarktgeschäfte, sondern auch für die Anlage von Euro-Guthaben ausländischer Zentralbanken und Nichtbanken genutzt werden können. Der Bund tritt nur formell als Schuldner auf, während die Bundesbank dem Bund gegenüber verpflichtet ist, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen. Liquiditätspapiere wurden auf den Kassenkredit des Bundes bei der Bundesbank nicht angerechnet.

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