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Revision von Kreditplafond vom 30.07.2012 - 18:22

Kreditplafond

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    1. einem (öffentlichen) Schuldner (meist gesetzlich) eingeräumte Kreditlinie. 

    2. Im privaten Sektor ist Kreditplafond der Gesamtbetrag, der zur Kreditgewährung für bestimmte Zwecke zur Verfügung steht, z.B. die Kreditplafonds A, C, D und E der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbh (AKA).

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