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Revision von Klimarisiko vom 25.10.2018 - 11:55

Klimarisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Klimarisiken im weiteren Sinn sind physische Risiken, die für die Gesellschaft oder Unternehmen aus den physischen Auswirkungen des Klimas bzw. Klimawandels resultieren können. Sie lassen sich unterteilen in Risiken, die unmittelbar (z.B. Anlagen-Schäden aufgrund extremer Wetterereignissen wie Stürme oder Überflutungen) oder mittelbar (z.B. Einbußen eines Kraftwerks aufgrund des Ausfalls seiner Wasserkühlung bei langen Trockenperioden) wirksam sein können.

    2. Klimarisiken im engeren Sinn sind darüber hinaus (nicht-physische) „Transitionsrisiken“, die zu einer Minderung bzw. Abschreibung von Vermögenswerten für Unternehmen bzw. deren Investoren führen können, weil die zugrundeliegenden Vermögensgegenstände aufgrund der von ihnen ausgehenden klimawirksamen Emissionen (v.a. CO2) in einem - tatsächlichen oder potenziellen - ursächlichen Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Solche 
    Transitionsrisiken unterteilen sich ihrerseits z.B. in politisch-regulatorische Risiken (z.B. steigende Preise für CO2-Emissionen), rechtliche Risiken (z.B. Haftungsklagen für Klimaschädigungen), Marktrisiken (z.B. fallende Nachfrage nach fossilen Energieträgern), Technologie- bzw. Wettbewerbsrisiken (z.B. veraltete Umwelttechnologie), Reputationsrisiken (z.B. veränderte Konsumentenpräferenzen) in Reaktion auf den Klimawandel. 

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