Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gebührenprinzip vom 15.11.2018 - 15:40

Gebührenprinzip

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Rahmen des Gebührenprinzips werden die einzelnen Preise als weiter zu belastende Kosten bzw. Auslagen für spezielle und einem Bankkunden exakt zuzuordnende Bankdienstleistungen deklariert. Man spricht in diesem Kontext von Gebühren, der Erstattung von Kosten oder dem Ersatz von Auslagen, weshalb die Erwerbsabsicht eines Kreditinstituts bei einer solchen Preisstellung scheinbar ausgeklammert wird.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com