Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (AVR) vom 15.11.2018 - 15:02

Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (AVR)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Fachverband des genossenschaftlichen Bankensektors mit Sitz in Bonn.

    2. Mitglieder: etwa 972 Volks- und Raiffeisenbanken und die DZ Bank.

    3. Aufgaben: Förderung und Vertretung der arbeitsrechtlichen sowie der sozial- und tarifpolitischen Interessen der Mitglieder, Vertretung der Mitglieder gegenüber den Organen der Gesetzgebung, den Ministerien und Behörden sowie gegenüber sonstigen Institutionen auf Europa- und Bundesebene, Unterstützung der Mitglieder in Grundsatzfragen.

    Weitere Informationen unter www.avr.org.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com