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Revision von Aktiva vom 08.11.2018 - 18:18

Aktiva

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für Aktivposten der Bankbilanz. Umfassen Vermögensgegenstände (in der Terminologie der internationalen Rechnungslegung Vermögenswerte bzw. Assets) sowie ggf. Korrekturposten zur Passivseite (z.B. Posten "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag").

    GegensatzPassiva.

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