Zweiganstalten der Deutschen Bundesbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vor der Organisationsreform durch die 7. Novelle des Bundesbankgesetzes (BBankG) vom 23.3.2002 (BGBl. I S. 1159) in § 10 BBankG a.F. verwendeter Oberbegriff für Hauptstellen und Zweigstellen der Deutschen Bundesbank. Die betreffenden Orte wurden als Bankplatz bezeichnet. Errichtung und Schließung der Zweiganstalten der Deutschen Bundesbank war Aufgabe des Zentralbankrats der Deutschen Bundesbank. Seit Neufassung des § 10 BBankG zum 1.5.2002 gibt es nur noch Filialen der Deutschen Bundesbank, die der jeweils örtlich zuständigen Hauptverwaltung (Deutsche Bundesbank, Organisationsstruktur) unterstehen.
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