Special Purpose Vehicle (SPV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zweckgesellschaft; juristische Person mit Gründung für einen klar defnierten Zweck. Im Rahmen sog. Verbriefungstransaktionen werden Special Purpose Vehicle i.d.R. von Banken oder Wertpapierhäusern gegründet, um von diesen Forderungen aufzukaufen und den Kauf durch die Emission von Wertpapieren zu refinanzieren (Kreditverbriefung). Special Purpose Vehicle kommen mittlerweile auch für Mergers & Acquisitions-Transaktionen sowie Projektfinanzierungen und Akquisitionsfinanzierungen zum Einsatz. Ein Special Purpose Vehicle ist kein feststehender definierter Begriff des deutschen Rechts. Auch gesellschaftsrechtlich ist ein Special Purpose Vehicle nicht bestimmt.
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